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AmpeX2 GmbH - Geschäftsführender Gesellschafter: Dipl.-Ing. Ralf-Peter Narat -
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Registergericht Lemgo ..............HRB 8861.
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ACHTUNG: KEINE ABMAHNUNG OHNE VORHERIGE KONTAKTAUFNAHME
5. Lieferzeiten
Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen angegeben, sie ist unverbindlich.Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig, ob die Umstände in unserem Werk oder bei unserem Vorlieferanten eintreten (z. B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte, nicht frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch unseren Vorlieferanten usw.), so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.Nimmt der Besteller trotz unserer angemessenen Fristsetzung die verkauften Waren ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, durch einfache, schriftliche Mitteilung uns hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils und ohne gerichtliche Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und von dem Besteller Ersatz für den durch Nichterfüllung erlittenen Schaden zu verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 15 % des Verkaufspreises zuzüglich der uns entstandenen Material- und Verwaltungskosten.Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Annahmeverweigerung.
6. Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verläßt.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt:Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß unser Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeanprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Gewährleistung
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherten Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und solche, die bei der vorgesehenen zumutbaren Untersuchung der Ware entdeckt werden können, hat der Besteller unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich zu rügen.Mängel, die bei der vorgesehenen zumutbaren Untersuchung der Ware nicht entdeckt werden können, hat der Besteller unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen.Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation.Bei fristgemäßen berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten oder Ersatz zu liefern. Sind eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung nicht möglich oder schlagen diese fehl, so steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht zu, die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.Unsere Pflicht zur Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller, obwohl er einen Mangel an der gelieferten Ware festgestellt hat oder bei der vorgesehenen zumutbaren Untersuchung der Ware hätte feststellen können, die gelieferte Ware auch nur teilweise ohne unsere Zustimmung weiterverarbeitet.Durch etwa seitens des Bestellers oder eines Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
9. Haftung
Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind.Schadenersatzansprüch des Bestellers, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Lieferers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, sind demnach nicht ausgeschlossen. Bei handwerklichen Tätigkeiten und Gewerken übernehmen wir keine Haftung für die Beseitigung und Wiederherstellung von bauseitigen Maßnahmen wie Zuputzen und Glätten von Mauerdurchbrüchen,und Leitungsschlitzen. sowie eventuell anfallenden Restaurations- und Malerarbeiten.
10. Rücktritt
Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich in Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere, wenn über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Konkursverfahren eröffnet wird.
11. Sonstiges
Ergänzend gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie", in ihrer jeweils bei Vertragsschließung gültigen Ausgabe, sofern sie den obengenannten Bedingungen nicht entgegenstehen.
12. Erfüllungsort . . . Gerichtsstand . . . Anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort ist Detmold.
12.2 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Detmold zuständige Amtsgericht. Das gilt auch für Scheck- oder Wechselklagen. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so berührt das den Vertrag und die übrigen Bedingungen nicht. An die Stelle der ungültigen Regelungen tritt eine solche gültige, welche dem gewollten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
12.3 Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
Detmold, im Mai 2016